Beschreibung
Produktinformationen „KW Höhenverstellbarer Federnsatz (Gewindefedern) passend für Mercedes-Benz C-Klasse Coupe (C205) 204, 204 AMG 10/201504/2023“
Verwendungsliste:
MERCEDES-BENZ C-KLASSE Coupe (C205) 204, 204 AMG
Baujahr: ab 10/2015 bis 04/2023
Hinweis: nicht für Fahrzeuge mit Luftfederung
Hinweis: Nur für Fahrzeuge mit elektronischer Dämpferregelung
Hinweis: VA + HA höhenverstellbar (Federnsatz bestehend aus VA+HA Federn mit Höhenverstellung, kann ausschließlich mit Seriendämpfern verwendet werden)
Beschreibung:
Der KW Höhenverstellbare Federnsatz bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug präzise und individuell abzustimmen. Diese Gewindefedern wurden speziell für die Tieferlegung des Fahrzeugs in Kombination mit den Seriendämpfern entwickelt. Durch das fahrzeugspezifische Design bleibt das originale Dämpfersystemegal ob elektronisch oder hydraulisch geregeltvollständig erhalten.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Federnsätzen ermöglicht dieser KW Federnsatz eine stufenlose Höhenanpassung im geprüften Einstellbereich. So erreichen Sie eine maßgeschneiderte Tieferlegung zwischen 530 mm an der Vorderachse und 1535 mm an der Hinterachse. Dabei sorgen Chrom-Siliziumstahlfedern und präzise abgestimmte Komponenten für sportlich-harmonische Fahreigenschaften.
Die KW Gewindefedern sind ideal für Fahrerinnen und Fahrer, die eine dezente, sportliche Tieferlegung wünschen, ohne auf Komfort oder die adaptive Dämpferregelung zu verzichten. Durch den hochwertigen Aufbau mit Federwegbegrenzern und Staubschutzelementen genießen Sie ein präzises Fahrverhalten und eine langlebige Performanceperfekt abgestimmt für anspruchsvolle Tuning-Enthusiasten.
- Stufenlose Tieferlegung vorne 530 mm und hinten 1535 mm
- Abgestimmt für Fahrzeuge mit elektronischem Dämpfersystem
- Sportlich-harmonisches Fahrverhalten bei vollem Komfort
- Chrom-Siliziumstahlfedern mit hoher Langlebigkeit
- Mit Teilegutachten (§19.3) inklusive
Lieferumfang:
- Set (Vorderachse + Hinterachse)
- Höhenverstellbare Federaufnahmen
- Staubschutzsysteme und Federwegbegrenzer
- Teilegutachten (§19.3)




