Beschreibung
Produktinformationen „KW Gewindefahrwerk V1 inox passend für Toyota Corolla Compact (E11) 04/199701/2002“
Verwendungsliste:
TOYOTA COROLLA Compact (_E11_)
Baujahr: ab 04/1997 bis 01/2002
Tieferlegung VA: 3565 mm
Tieferlegung HA: 2555 mm
Achslast VA: bis 920 kg
Achslast HA: bis 920 kg
Hinweis: Bestimmte Dämpfungsausführungen lieferbar solange Vorrat reicht. Anfragen unter
Hinweis: VA + HA höhenverstellbar (Gewindefederbeine)
Beschreibung:
Das KW Gewindefahrwerk V1 inox ist die ideale Lösung für Fahrerinnen und Fahrer, die Wert auf sportliches Fahrverhalten und hochwertige Verarbeitung legen. Es bietet eine stufenlos einstellbare Tieferlegung und wurde speziell passend für Toyota Corolla Compact (E11) entwickelt. Die Kombination aus Edelstahltechnik, präziser Dämpfungscharakteristik und langlebigen Komponenten garantiert langanhaltenden Fahrspaß und Sicherheit.
Durch die korrosionsbeständigen Materialien und die bewährte inox-line-Technologie bleibt das Fahrwerk auch nach Jahren funktionsfähig und optisch ansprechend. Das fest vorkonfigurierte Dämpfersetup sorgt für eine ausgewogene Balance zwischen Alltagstauglichkeit und sportlicher Performance. Der Verstellbereich ermöglicht eine flexible Tieferlegungoptimal für Fahrer, die Wert auf eine individuelle Fahrzeugoptik und ein dynamisches Handling legen.
Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Entwicklung von Fahrwerkslösungen steht KW für Spitzentechnologie Made in Germany. Jedes Fahrwerk wird aufwendig getestet und bietet Ihnen höchsten Qualitätsstandard sowie eine mehrjährige Gewährleistung bei Einbau durch Fachhandelspartner.
- Stufenlos höhenverstellbar für individuelle Tieferlegung
- Edelstahltechnik inox-line für maximale Korrosionsbeständigkeit
- Sportlich-harmonisches Dämpfungssetupwerkseitig vorkonfiguriert
- Fahrzeugspezifisch optimierte Abstimmung für bestes Handling
- Langlebige Komponenten und geprüfter Verstellbereich
Lieferumfang:
- Set Vorder- und Hinterachse (VA + HA) Gewindefederbeine
- Komplettes Montagematerial
- Dokumentation und Teilegutachten (§19.3)




