Beschreibung
Produktinformationen „KW Gewindefahrwerk V1 inox passend für Subaru Impreza Coupe (GC/CF) 01/199312/2000“
Verwendungsliste:
Subaru Impreza Coupe (GC/CF)Baujahr 01/1993 bis 12/2000
Tieferlegung VA: 3070 mm
Tieferlegung HA: 4060 mm
Achslast VA: bis 900 kg
Achslast HA: bis 900 kg
Hinweis: Bei Verwendung mit serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen sind eventuell zusätzlich handelsübliche Spurverbreitungen aus dem Zubehör erforderlich.
Hinweis: VA + HA höhenverstellbar (Gewindefederbeine)
Beschreibung:
Das KW Gewindefahrwerk V1 inox passend für Subaru Impreza Coupe (GC/CF) überzeugt durch sportlich-harmonisches Fahrverhalten, hochwertige Materialien und Langlebigkeit. Dieses Fahrwerk aus Edelstahl ist die ideale Wahl für Fahrer, die eine präzise Fahrdynamik und gleichzeitig hohen Fahrkomfort wünschen. Die werkseitig vorkonfigurierte Dämpfung sorgt für optimale Balance aus Sportlichkeit und Alltagstauglichkeit.
Das KW V1 ermöglicht eine stufenlose Tieferlegung innerhalb des geprüften Verstellbereichs. Dank des schmutzunempfindlichen Trapezgewindes und des Polyamid-Gewinderinges lässt sich die Fahrhöhe auch nach Jahren leicht anpassen. Die Edelstahl-Federbeine und korrosionsbeständigen Komponenten garantieren eine lange Lebensdauer und gleichbleibende Performance.
Durch die speziell abgestimmte Dämpfer- und Federrate profitieren Sie von verbesserter Straßenlage, reduzierten Rollbewegungen und einem direkten Fahrgefühl. Das macht das KW V1 ideal für sportlich ambitionierte Fahrer, die Wert auf Qualität und präzises Handling legen. Entwickelt und gefertigt in Deutschland erfüllt das Fahrwerk höchste Qualitätsstandards und wird in umfangreichen Tests geprüft.
- Edelstahltechnik in höchster KW Qualität (inox-line)
- Stufenlos einstellbare Tieferlegung für perfekte Fahrzeugoptik
- Sportlich-harmonisches Dämpfungssetup ab Werk
- Korrosionsbeständige Bauteile für lange Lebensdauer
- Fahrzeugoptimiertes Komplettsystem mit Teilegutachten (§19.3)
Lieferumfang:
- VA + HA Gewindefederbeine (Set)
- Montageanleitung und Dokumentation
- Teilegutachten (§19.3)




