Beschreibung
Produktinformationen „KW Gewindefahrwerk V1 inox passend für OPEL OMEGA A (V87) 09/1986-05/1994“
Verwendungsliste:
OPEL OMEGA A (V87)
Baujahr: 09/1986 – 05/1994
Tieferlegung VA: 35-70 mm
Tieferlegung HA: 35-60 mm
Achslast VA: 891-985 kg
Achslast HA: bis 1020 kg
Hinweis: Bestimmte Dämpfungsausführungen lieferbar solange Vorrat reicht, Anfragen unter
Beschreibung:
Das KW Gewindefahrwerk V1 inox passend für OPEL OMEGA A (V87) kombiniert sportliche Performance mit edler Optik und langlebiger Technik. Die werkseitig vorkonfigurierte Dämpfung sorgt für eine harmonische Balance zwischen sportlichem Fahrverhalten und Alltagstauglichkeit. Dank hochwertiger Edelstahl-Federbeine der KW „inox-line“ überzeugt das Fahrwerk durch maximale Korrosionsbeständigkeit und eine lange Lebensdauerperfekt für anspruchsvolle Tuning-Fans.
Die stufenlose Tieferlegung im geprüften Verstellbereich ermöglicht eine individuelle Anpassung des Fahrzeugniveaus. Je nach Modell sind Tieferlegungen zwischen 35 und 70 mm möglich, während das schmutzunempfindliche Trapezgewinde mit Polyamid-Gewindering eine einfache Justierung selbst nach Jahren garantiert. Das Dämpfersetup des KW V1 ist präzise auf das Fahrzeug abgestimmt und sorgt für reduziertes Wanken sowie direkteres Lenkverhalten.
Mit über 25 Jahren Erfahrung in der Entwicklung hochwertiger Fahrwerklösungen steht KW für deutsche Ingenieurskunst, Qualität und Innovation. Das V1 Gewindefahrwerk überzeugt durch sportlich-harmonisches Handling, korrosionsfeste Materialien und Fertigung in höchster Präzision für dauerhaften Fahrspaß.
- Stufenlos höhenverstellbar im geprüften Verstellbereich
- Edelstahl-Technologie inox-line für maximale Korrosionsbeständigkeit
- Sportlich-harmonisches Dämpfer-Setupwerkseitig vorkonfiguriert
- Langlebige und hochwertige Komponenten
- Made in Germany Qualität mit bis zu 5 Jahren Garantie bei Fachhändlereinbau
Lieferumfang:
- 2x VA Gewindefederbeine aus Edelstahl
- 2x HA Federn mit Höhenverstellung
- 2x Dämpfer für Hinterachse
- Montagematerial
- Komplette Dokumentation und Teilegutachten (§19.3)




