Beschreibung
Produktinformationen „KW Gewindefahrwerk V1 inox passend für Opel Astra J Caravan (P10, P_) 10/201010/2015“
Verwendungsliste:
OPEL ASTRA J Caravan (P10, P_)
Baujahr: 10/201010/2015
Tieferlegung VA: 4070 mm
Tieferlegung HA: 4575 mm
Achslast VA: bis 1190 kg
Achslast HA: bis 1100 kg
Hinweis: Elektronische Dämpferregelung muss stillgelegt werden. Elektroniksatz zur Stilllegung ist im Lieferumfang enthalten.
Hinweis: VA + HA höhenverstellbar (VA Gewindefederbeine, HA Federn mit Höhenverstellung + Dämpfer)
Beschreibung:
Das KW Gewindefahrwerk V1 inox-line passend für Opel Astra J Caravan (P10, P_) kombiniert sportliche Performance mit hoher Alltagstauglichkeit. Dank werkseitig vorkonfigurierter Dämpfung genießen Sie ein dynamisches, komfortables Fahrverhalten mit präziser Straßenlage. Die hochwertige Edelstahltechnologie inox-line sorgt für Korrosionsbeständigkeit und langlebige Performance. Durch das schmutzunempfindliche Trapezgewinde ist die Tieferlegung jederzeit leicht anpassbarselbst nach Jahren intensiver Nutzung.
Mit dem KW V1 Fahrwerk profitieren Sie von einer stufenlosen Tieferlegung im geprüften Verstellbereich, einer harmonischen Dämpferabstimmung und einer sportlich-harmonischen Fahrdynamik. Die präzise Abstimmung reduziert Roll- und Wankbewegungen für ein direktes Fahrgefühl. Das Komplettset ist einbaufertig und enthält den Stilllegungssatz für die elektrische Dämpferregelung. Ideal für Fahrerinnen und Fahrer, die Wert auf Qualität, Design und Fahrspaß legen.
- Stufenlose Tieferlegung im geprüften Bereich 4070 mm (VA) / 4575 mm (HA)
- Hochwertige Edelstahl-Technologie inox-line für maximale Haltbarkeit
- Sportlich-harmonische Dämpferabstimmungideal für Straße und Alltag
- Inklusive Stilllegungssatz für elektronische Dämpferregelung
- TÜV-geprüftes Komplettfahrwerk mit fahrzeugspezifischer Abstimmung
Lieferumfang:
- Set Vorderachse: Gewindefederbeine
- Set Hinterachse: Federn mit Höhenverstellung und Dämpfer
- Stilllegungssatz für elektrische Dämpferregelung
- Komplette Montage- und Einstellanleitung
- Teilegutachten (§19.3)




