Beschreibung
Produktinformationen „KW Gewindefahrwerk V4 passend für Audi R8 (42) Spyder 42A, 427, 429 Allrad 02/2010-08/2016“
Verwendungsliste:
AUDI R8 (42) Spyder 42A, 427, 429 Allrad
Baujahr: ab 02/2010 bis 08/2016
Hinweise:
– Aluminium Federbeine (kein Inox-line)
– Dämpfer verfügen über leicht zu bedienende Einstellräder. Bauartbedingt in der Zugstufe nur bei zugänglicher Kolbenstange.
– Elektronische Dämpferregelung muss stillgelegt werden. Elektroniksatz zur Stilllegung ist im Lieferumfang enthalten.
– VA + HA höhenverstellbar (Gewindefederbeine)
Beschreibung:
Das KW Gewindefahrwerk V4 bietet anspruchsvollen Fahrern die perfekte Kombination aus Alltagstauglichkeit und Rennsporttechnologie. Das High-Performance-Fahrwerk wurde speziell entwickelt, um die Fahrdynamik von Supersportwagen wie dem Audi R8 entscheidend zu verbessern. Dank der 3-fachen Verstellmöglichkeit der DämpfungZugstufe, Lowspeed- und Highspeed-Druckstufekönnen Sie das Fahrverhalten individuell und präzise anpassen. Durch die hochwertigen Gewindefederbeine aus Edelstahl oder Aluminium ist das System besonders langlebig und widerstandsfähig gegenüber Korrosion.
Mit 16 Klicks in der Zugstufendämpfung sowie 6 (Lowspeed) und 14 (Highspeed) Klicks in der Druckstufe lässt sich das Dämpferverhalten exakt einstellen, um das ideale Gleichgewicht zwischen Komfort und Performance zu erzielen. Für noch mehr Präzision im Grenzbereich sorgt die bewährte KW Rennsporttechnologie, die aus unzähligen Erfolgen auf der Rennstrecke hervorgeht. Das Fahrwerk wird mit einem Stilllegungssatz für die elektronische Dämpferregelung geliefert, sodass die Installation problemlos durchgeführt werden kann.
- 3-fach einstellbare High-Performance-Dämpfer für maximale Fahrdynamik
- Individuell regulierbare Zug- und Druckstufendämpfung
- Gewindefederbeine aus Edelstahl oder Aluminium
- Inkl. Stilllegungssatz für elektronische Dämpferregelung
- Entwickelt für höchste Performance und Fahrpräzision
Lieferumfang:
- Set VA + HA Gewindefederbeine
- Stilllegungssatz für elektronische Dämpferregelung
- Teilegutachten (§19.3)




