Beschreibung
Produktinformationen „KW Höhenverstellbarer Federnsatz (Gewindefedern) passend für Audi A5 Cabriolet (B8) 8F7 Allrad“
Verwendungsliste:
AUDI A5 Cabriolet (B8) 8F7 Allrad
Baujahr: ab 02/2009 bis 10/2017
Nur für Fahrzeuge mit elektronischer Dämpferregelung
VA + HA höhenverstellbar (Federnsatz bestehend aus VA+HA Federn mit Höhenverstellung, kann ausschließlich mit Seriendämpfern verwendet werden)
Beschreibung:
Der höhenverstellbare KW Federnsatz bietet eine sportlich-harmonische Tieferlegung Ihres Fahrzeugs, ohne auf den Komfort und die Funktion der serienmäßigen Dämpfer verzichten zu müssen. Mit dem stufenlos einstellbaren Gewindesystem lässt sich die Fahrzeughöhe präzise innerhalb des geprüften Einstellbereichs anpassenan der Vorderachse zwischen 525 mm und an der Hinterachse zwischen 520 mm. So können Sie die Optik und Fahrdynamik Ihres Fahrzeugs individuell optimieren.
Die Gewindefedern aus hochwertigem Chrom-Siliziumstahl sind perfekt auf die Radlasten und Dämpferkennlinien des Serienfahrwerks abgestimmt. Damit bleiben elektronische oder hydraulische Dämpfungssysteme aktiv und unterstützen weiterhin das Fahrverhalten. Die mitgelieferten Staubschutzsysteme und Elastomere gewährleisten höchste Langlebigkeit und optimale Performance.
Die KW Gewindefedern sind ideal für alle, die ihr Fahrzeug dezent, aber sportlich tieferlegen möchtenmit der Freiheit, die Fahrzeughöhe jederzeit exakt einzustellen. Durch die präzise Abstimmung erleben Sie ein direkteres Lenkverhalten und eine dynamischere Straßenlage, ohne dass der Fahrkomfort verloren geht. Selbst bei performance-orientierten Fahrzeugen sorgt dieses System für ein ausgewogenes und sicheres Fahrverhalten.
- Stufenlos einstellbare Tieferlegung an Vorder- und Hinterachse
- Optimale Abstimmung auf serienmäßige Dämpfer
- Kompatibel mit Fahrzeugen mit elektronischer Dämpferregelung
- Hochwertige Materialien aus Chrom-Siliziumstahl
- Inklusive Teilegutachten (§19.3)
Lieferumfang:
- Set (VA + HA)
- Staubschutzsysteme und Federwegbegrenzer
- Teilegutachten (§19.3)




